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Grenzgänger — DE · FR · IT · AT

Grenzgänger Steuererklärung Schweiz.Zwei Länder, eine Rechnung.

Sie arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich. Wir klären Quellensteuer, Doppelbesteuerungsabkommen und Abzüge — koordiniert, damit Sie nicht zweimal zahlen.

  • Quellensteuer prüfen und Tarifkorrektur beantragen
  • Nachträgliche ordentliche Veranlagung bis 31. März
  • DBA-Zuordnung für DE, FR, IT und AT
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ab 80.-
Transparente Preise
48h
Rückmeldung
Das Problem

Warum Grenzgänger zu viel zahlen.

Der Quellensteuerabzug kennt Ihre Situation nicht. Und niemand stimmt Schweiz und Wohnsitzland aufeinander ab — es sei denn, jemand macht es.

Zwei Länder, zwei Steuerpflichten

Sie arbeiten in der Schweiz und wohnen im Ausland — beide Staaten haben Ansprüche. Wer welchen Teil besteuert, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, nicht Ihr Gefühl.

Quellensteuer wird zu hoch abgezogen

Der Arbeitgeber rechnet nach Tarif, nicht nach Ihrer Situation. Abzüge wie Fahrkosten, Säule 3a, Weiterbildung oder Kinderkosten sind darin nicht berücksichtigt.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

Quellenbesteuerte Personen können eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen und damit Abzüge geltend machen — die Frist dafür ist der 31. März des Folgejahres und wird häufig verpasst.

Deutschland: 4,5 Prozent und Ansässigkeitsbescheinigung

Für echte Grenzgänger nach Deutschland gilt ein auf 4,5 Prozent begrenzter Quellensteuerabzug — aber nur mit gültiger Ansässigkeitsbescheinigung. Fehlt sie, wird nach Normaltarif abgezogen.

Homeoffice-Tage zählen

Seit den neuen Regelungen mit Frankreich und Italien ist entscheidend, wie viele Tage Sie von zu Hause arbeiten. Über der Schwelle verschiebt sich das Besteuerungsrecht.

Niemand koordiniert beide Seiten

Das Schweizer Steueramt kennt Ihre ausländische Erklärung nicht, und umgekehrt. Ohne Abstimmung zahlen Sie zweimal oder deklarieren widersprüchlich.

Leistungsumfang

Was wir koordinieren.

Quellensteuer, Abzüge, Abkommen, Bescheinigungen — die ganze Kette, nicht einzelne Glieder.

01

Quellensteuer prüfen und korrigieren

Wir prüfen Ihre Lohnabrechnungen auf den korrekten Tarif und beantragen die Tarifkorrektur, wenn zu viel abgezogen wurde.

Warum wichtig: Ein falscher Tarifcode kostet über ein Jahr schnell mehrere hundert Franken.

02

Nachträgliche ordentliche Veranlagung

Antrag stellen, Abzüge geltend machen, Belege beibringen — damit Fahrkosten, Säule 3a, Weiterbildung und Kinderkosten zählen.

Warum wichtig: Der Antrag muss bis 31. März des Folgejahres gestellt werden — danach ist er verwirkt.

03

DBA-Zuordnung Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich

Wir bestimmen, welcher Staat welchen Einkommensteil besteuert, und dokumentieren die Zuordnung für beide Steuerbehörden.

Warum wichtig: Jedes der vier Abkommen hat eigene Grenzgänger-Regeln — pauschale Antworten gehen schief.

04

Ansässigkeitsbescheinigung & Formulare

Beschaffung und fristgerechte Einreichung der Bescheinigungen sowie Anrechnungsnachweise für die ausländische Erklärung.

Warum wichtig: Ohne Bescheinigung greift beim Arbeitgeber der volle Quellensteuerabzug.

05

Schweizer Steuererklärung bei Ansässigkeitswechsel

Zuzug, Wegzug oder Wohnsitzwechsel innerhalb des Jahres — wir teilen die Steuerperiode korrekt auf.

Warum wichtig: Unterjährige Wechsel führen zu Doppelerfassungen, wenn die Aufteilung fehlt.

06

Vorsorge, Liegenschaft, Vermögen

Säule 3a, Pensionskassenbezüge, Liegenschaften im Wohnsitzstaat und Wertschriften — grenzüberschreitend korrekt deklariert.

Warum wichtig: Kapitalbezüge aus der Vorsorge werden je nach Wohnsitzstaat unterschiedlich behandelt.

Preise

Preise ohne Grenzzuschlag.

Das Basispaket ist dasselbe wie für alle anderen. Für die grenzüberschreitende Situation kommt ein klar ausgewiesener Betrag dazu.

Preis berechnen und einreichen
EinzelpersonBasispaket Steuererklärung
CHF 80
Verheiratet / PartnerschaftGemeinsame Deklaration
CHF 120
Mit Kind(ern)Inklusive Familienabzüge
CHF 130
Auslandseinkommen / GrenzgängerDBA-Zuordnung, Quellensteuer
+ CHF 40
Wertschriftenverzeichnis
+ CHF 20
Liegenschaft(en)
+ CHF 30

Alle Preise in CHF, exklusive MWST. Der Preisrechner im Online-Portal zeigt Ihren Betrag vor dem Absenden. Mehrfache Ansässigkeitswechsel, Beteiligungen oder Vorsorgebezüge im Ausland besprechen wir vorab per E-Mail.

FAQ

Grenzgänger — häufige Fragen.

Ohne Schweizer Wohnsitz wird Ihr Lohn in der Regel an der Quelle besteuert — eine ordentliche Steuererklärung ist dann nicht automatisch nötig. Sie können aber eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen, um Abzüge geltend zu machen. In vielen Fällen lohnt sich das, weil der Quellensteuertarif Ihre persönliche Situation nicht abbildet.
Für echte Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland begrenzt das Doppelbesteuerungsabkommen den Schweizer Quellensteuerabzug auf 4,5 Prozent des Bruttolohns. Voraussetzung ist eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung Ihres deutschen Finanzamts beim Schweizer Arbeitgeber. Den Rest besteuert Deutschland, rechnet aber die Schweizer Abgabe an. Fehlt die Bescheinigung, zieht der Arbeitgeber nach dem regulären Tarif ab.
Homeoffice-Tage sind heute der kritische Punkt. Mit Frankreich und Italien bestehen Regelungen, die eine bestimmte Anzahl Tage im Wohnsitzstaat zulassen, ohne dass sich das Besteuerungsrecht verschiebt. Wird die Schwelle überschritten, ändert sich die Zuordnung — teils rückwirkend für das ganze Jahr. Wir prüfen Ihre Tage und dokumentieren sie sauber.
Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung oder auf Tarifkorrektur muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerbehörde eingehen. Diese Frist ist eine Verwirkungsfrist: Danach ist der Quellensteuerabzug endgültig, auch wenn er zu hoch war.
Das Basispaket beginnt bei CHF 80 für eine Einzelperson, CHF 120 für Verheiratete und CHF 130 für Familien. Für die Grenzgänger-Situation mit Auslandseinkommen und DBA-Zuordnung kommen CHF 40 dazu. Weitere Zusatzleistungen wie Wertschriften oder Liegenschaften sind einzeln ausgewiesen — der Preis steht fest, bevor Sie etwas absenden.
Wir erstellen die Schweizer Deklaration und bereiten alle Unterlagen so auf, dass Ihre Steuerberatung in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich die Anrechnung direkt übernehmen kann: Lohnausweis, Quellensteuerbescheinigung, Zuordnung nach DBA. Die ausländische Erklärung selbst reichen wir nicht ein, wir koordinieren aber die Zahlen, damit beide Seiten zusammenpassen.

Zwei Steuersysteme. Ein Ansprechpartner.

Laden Sie Lohnausweis und Quellensteuerbescheinigung hoch — wir sagen Ihnen, was in der Schweiz zu holen ist und was Ihr Wohnsitzstaat anrechnet.