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Branche — Gastronomie, Catering, Bäckerei

Buchhaltung für die Gastronomie.Kasse, Lohn, MWST — richtig getrennt.

Restaurant, Take-away, Catering oder Bäckerei: Wir führen Tagesabschlüsse, rechnen Löhne nach L-GAV ab und trennen die MWST-Sätze dort, wo sie entstehen — in der Kasse.

  • Tagesabschlüsse und Kassenbuch, abgestimmt mit Bargeld und Karten
  • MWST-Trennung für Konsumation, Take-away und Getränke
  • Lohnabrechnung nach L-GAV inklusive Personalverpflegung
48h
Antwortzeit
L-GAV
Lohnabrechnung
Tgl.
Kassenabstimmung
Das Problem

Warum Gastro-Buchhaltung eigene Regeln hat.

Bargeld, mehrere Steuersätze und ein Gesamtarbeitsvertrag — drei Dinge, die es in den meisten anderen Branchen so nicht gibt.

Die Kasse ist der Prüfungsschwerpunkt

Bargeldintensive Betriebe werden bei Steuer- und MWST-Kontrollen genauer angeschaut. Tagesabschlüsse müssen lückenlos, chronologisch und nachvollziehbar sein — inklusive Storni und Kassendifferenzen.

Mehrere MWST-Sätze in einem Betrieb

Konsumation vor Ort, Take-away und Lieferung werden nicht gleich behandelt, und Getränke folgen eigenen Regeln. Wer alles über einen Satz abrechnet, zahlt zu viel oder bekommt eine Nachbelastung.

Personalaufwand ist das grösste Konto

Stundenlöhne, Schichtzulagen, Ferien- und Feiertagsentschädigung, Personalverpflegung, Mitarbeitende auf Abruf: In der Gastronomie steckt der Aufwand in der Lohnabrechnung, nicht im Wareneinkauf.

Der L-GAV gibt vieles vor

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag regelt Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Arbeitszeiterfassung und Zuschläge. Abweichungen fallen spätestens bei einer Kontrolle auf.

Warenaufwand ohne Gegenprobe

Ohne Bruttogewinnmarge pro Bereich fehlt der Anhaltspunkt, ob Schwund, Einkauf oder Kalkulation das Problem sind — und die Steuerbehörde rechnet notfalls selbst.

Leistungsumfang

Von der Kasse bis zum Abschluss.

Tagesabschlüsse, MWST, Löhne und Warenaufwand — plus die Auswertungen, mit denen Sie Ihre Marge steuern.

01

Tagesabschlüsse und Kassenbuch

Einlesen der Kassendaten, Abgleich mit Bargeld und Kartenumsätzen, Verbuchung von Differenzen und Storni.

Warum wichtig: Ein lückenloses Kassenbuch ist bei einer Kontrolle das wichtigste Dokument.

02

MWST mit mehreren Sätzen

Trennung von Konsumation, Take-away, Lieferung und Getränken samt Abrechnung und Jahresabstimmung.

Warum wichtig: Die Zuordnung entscheidet über den Satz — sie gehört in die Kasse, nicht in die Nachbearbeitung.

03

Lohnabrechnung nach L-GAV

Stundenlöhne, Zuschläge, Ferien- und Feiertagsanteile, Personalverpflegung, Quellensteuer und Lohnausweise.

Warum wichtig: Personalverpflegung ist ein Naturallohn und gehört korrekt im Lohnausweis deklariert.

04

Warenaufwand und Marge

Auswertung nach Bereichen — Küche, Bar, Take-away — mit Bruttogewinnmarge und Entwicklung über die Monate.

Warum wichtig: Eine stabile Marge pro Bereich ist die beste Antwort auf Rückfragen der Steuerbehörde.

05

Jahresabschluss und Steuererklärung

Abschluss nach Obligationenrecht inklusive Abgrenzungen, Abschreibungen auf Einrichtung und Steuererklärung.

Warum wichtig: Einbauten, Küchengeräte und Mobiliar haben unterschiedliche Abschreibungsdauern.

06

Gründung und Übernahme

Rechtsformwahl, Businessplan für die Bank, MWST-Anmeldung und Begleitung bei der Übernahme eines Betriebs.

Warum wichtig: Bei einer Übernahme entscheidet die Bewertung von Inventar und Goodwill über die spätere Steuerlast.

Preise

Pauschale nach Betriebsgrösse.

Massgebend sind die Anzahl Tagesabschlüsse, die Mitarbeitenden und ob Take-away oder Catering dazukommen. Daraus wird eine monatliche Pauschale.

Betrieb beschreiben und Offerte erhalten
Steuererklärung BetriebEinzelfirma, GmbH, AG
ab CHF 250
Laufende Buchhaltung GastronomieNach Anzahl Tagesabschlüssen
auf Anfrage
Lohnadministration L-GAVPro Mitarbeitende und Monat
auf Anfrage
MWST-AbrechnungMit Satztrennung
auf Anfrage
JahresabschlussBilanz, Erfolgsrechnung, Anhang
auf Anfrage

Alle Preise in CHF, exklusive MWST. Nennen Sie uns Betriebsart, Anzahl Mitarbeitende und Kassensystem — Offerte innerhalb von 48 Stunden.

FAQ

Gastronomie — häufige Fragen.

Konsumation im Betrieb gilt als gastgewerbliche Leistung und wird zum Normalsatz abgerechnet. Take-away und Lieferung können zum reduzierten Satz für Lebensmittel abgerechnet werden, wenn die Trennung organisatorisch nachvollziehbar ist — etwa über getrennte Kassenartikel. Alkoholische Getränke und Rauchwaren folgen stets dem Normalsatz. Die Zuordnung richten wir gemeinsam mit Ihnen in der Kasse ein. [QUELLE PRÜFEN: aktuelle Steuersätze der ESTV]
Täglich, chronologisch, lückenlos und ohne nachträgliche Änderungen. Der Kassensturz muss den gebuchten Bestand bestätigen, Differenzen gehören dokumentiert statt geglättet. Wir lesen die Daten Ihres Kassensystems ein und stimmen sie mit Bargeld und Kartenumsätzen ab — damit entsteht die Nachvollziehbarkeit automatisch.
Ja. Wir berücksichtigen Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung bei Stundenlohn, Zuschläge sowie die Personalverpflegung als Naturallohn. Die Arbeitszeiterfassung bleibt bei Ihnen im Betrieb; wir sagen Ihnen, welche Angaben wir monatlich brauchen.
In der Regel ja. Die gängigen Systeme exportieren Tagesabschlüsse und Umsatzdaten in Formaten, die wir direkt verarbeiten. Nötig ist vor allem, dass die Artikel nach MWST-Satz und Bereich sauber angelegt sind — das prüfen wir zu Beginn gemeinsam mit Ihnen.

Ihr Betrieb. Nicht Ihr Papierkram.

Schreiben Sie uns Betriebsart, Anzahl Mitarbeitende, Kassensystem und ob Take-away oder Catering dazukommen — Sie erhalten die Offerte innerhalb von 48 Stunden.