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Lohnwesen — Kanton Zürich

Lohnbuchhaltung.Termingerecht und revisionsfest.

Lohnabrechnungen, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Lohnausweise — geführt von derselben Person, die auch Ihre Buchhaltung kennt.

  • Monatliche Abrechnungen samt Zahlungsdatei und Buchungsbeleg
  • AHV, BVG, UVG und Quellensteuer inklusive Jahresmeldungen
  • Begleitung bei der AHV-Arbeitgeberkontrolle
48h
Antwortzeit
1
Ansprechpartner
Mtl.
Abrechnungsrhythmus
Das Problem

Warum Lohnabrechnung fehleranfällig ist.

Nicht wegen der Rechnung, sondern weil ein einziger Lohn an sieben Stellen gleichzeitig hängt — und Korrekturen rückwirkend teuer werden.

Ein Lohn, sieben Abrechnungen

AHV, IV, EO, ALV, BVG, UVG, UVGZ, KTG und je nach Person die Quellensteuer. Jede Änderung beim Pensum oder Lohn wirkt auf mehrere Stellen gleichzeitig.

Fehler kommen erst bei der Revision zurück

Die AHV-Arbeitgeberkontrolle prüft rückwirkend über mehrere Jahre. Falsch abgerechnete Spesen, Privatanteile oder Naturalleistungen werden dann samt Verzugszins nachbelastet.

Quellensteuer ist kantonal geregelt

Tarifcode, Abrechnungskanton und Fristen hängen von Wohnsitz, Zivilstand und Pensum ab. Bei Grenzgängerinnen und Grenzgängern kommt das Doppelbesteuerungsabkommen dazu.

Der Januar ist immer zu knapp

Lohnausweise, AHV-Jahresabrechnung, BVG-Meldung und Quellensteuer-Jahresabrechnung fallen alle gleichzeitig an — mitten im Tagesgeschäft.

Lohndaten gehören nicht in jede Hand

Löhne sind besonders schützenswerte Daten. Wer sie bearbeitet, muss das nachvollziehbar und zugriffsbeschränkt tun — auch intern.

Leistungsumfang

Vom Eintritt bis zum Lohnausweis.

Monatliche Abrechnung, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Jahresabschluss — inklusive der Meldungen, die sonst liegen bleiben.

01

Monatliche Lohnabrechnung

Lohnläufe, Abrechnungen als PDF, Zahlungsdateien für die Bank und die Buchungsbelege für Ihre Buchhaltung.

Warum wichtig: Die Lohnbuchungen fliessen direkt in die Finanzbuchhaltung — keine doppelte Erfassung.

02

Sozialversicherungen

An- und Abmeldungen bei AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung sowie die laufenden Beitragsabrechnungen.

Warum wichtig: Verspätete Anmeldungen führen zu Deckungslücken — gerade bei Unfall und BVG.

03

Quellensteuer

Tarifeinstufung, monatliche Abrechnung mit dem zuständigen Kanton und Korrekturen bei Wechseln von Pensum oder Zivilstand.

Warum wichtig: Der richtige Tarifcode entscheidet darüber, ob Ihre Mitarbeitenden nachzahlen müssen.

04

Lohnausweise und Jahresabschluss

Lohnausweise nach Vorgabe der Steuerverwaltung, AHV-Lohnbescheinigung, BVG- und UVG-Jahresmeldungen.

Warum wichtig: Spesen, Privatanteile und Naturalleistungen gehören im Lohnausweis korrekt deklariert.

05

Ein- und Austritte

Eintrittsdossier, Vertragsdaten, Ferien- und Überzeitsaldi, Schlussabrechnung und Arbeitszeugnisdaten.

Warum wichtig: Bei Austritten zählen Ferienguthaben, 13. Monatslohn pro rata und die Meldung an die Kassen.

06

Kinder- und Familienzulagen

Anträge, Anspruchsprüfung bei mehreren erwerbstätigen Elternteilen und Verrechnung über die Ausgleichskasse.

Warum wichtig: Der Anspruch folgt Regeln, die bei Doppelverdienenden und Wohnsitz im Ausland oft falsch angewendet werden.

Preise

Abgerechnet pro Mitarbeitende, nicht pro Frage.

Die Lohnadministration rechnen wir pro Person und Monat ab. Rückfragen zu Abrechnungen, Zulagen oder Austritten sind darin enthalten.

Mitarbeiterzahl melden und Offerte erhalten
LohnadministrationPro Mitarbeitende und Monat
auf Anfrage
Einrichtung LohnbuchhaltungEinmalig, inklusive Stammdaten
auf Anfrage
Jahresabschluss LohnLohnausweise und Kassenmeldungen
auf Anfrage
Quellensteuer-AbrechnungMonatlich, pro Kanton
auf Anfrage
Begleitung AHV-RevisionVorbereitung und Teilnahme
auf Anfrage

Alle Preise in CHF, exklusive MWST. Der Ansatz richtet sich nach Anzahl Mitarbeitenden, Pensen und dem Anteil quellenbesteuerter Personen — Offerte innerhalb von 48 Stunden.

FAQ

Lohnbuchhaltung — häufige Fragen.

Der Aufwand pro Person sinkt mit der Anzahl, der Nutzen entsteht aber schon beim ersten Lohn: Sobald Sie jemanden anstellen, sind Anmeldungen, Abrechnungen und Jahresmeldungen Pflicht, und Fehler wirken rückwirkend. Auch Betriebe mit ein bis drei Mitarbeitenden geben die Lohnbuchhaltung deshalb häufig ab.
Die Arbeitsverträge, die Anschlussverträge von AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung, die bisherigen Lohnabrechnungen des laufenden Jahres sowie die Personalstammdaten mit AHV-Nummer, Zivilstand und Pensum. Bei quellenbesteuerten Personen zusätzlich Aufenthaltsbewilligung und Wohnsitz.
Ja. Wir stufen den Tarif ein, rechnen monatlich mit dem zuständigen Kanton ab und behalten die Fristen im Blick. Wenn eine nachträgliche ordentliche Veranlagung sinnvoll ist, klären wir das mit den betroffenen Personen — die Details dazu stehen auf unserer Seite für Grenzgänger.
Wir stellen die Unterlagen zusammen, beantworten die Fragen der Revisionsstelle und begleiten den Termin. Geprüft werden typischerweise Spesenreglemente, Privatanteile an Geschäftsfahrzeugen, Naturalleistungen und Zahlungen an Dritte — also genau die Punkte, die im laufenden Jahr sauber gebucht sein müssen.

Ihre Löhne. Nicht Ihr Problem.

Melden Sie uns Anzahl Mitarbeitende, Pensen und ob quellenbesteuerte Personen dabei sind — Sie erhalten die Offerte innerhalb von 48 Stunden.